Der Unterbezirksvorstand leitet zwischen den Konferenzen die Abeit des Unterbezirks nach den Beschlüssen der Konferenzen. Personelle und finanzielle Angelegenheiten im Unterbezirksbereich werden zunächst von ihm erörtert. Der geschäftsführende Vorstand besteht aus:
- dem/der Unterbezirksvorsitzenden
- den mindestens zwei bis zu vier stellv. Unterbezirksvorsitzenden
- der Fachkraft mit beratender Stimme